AGB
1. Geltungsbereich
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Durchführung von Veranstaltungen und Dienstleistungen wie Mediation, Coaching, Supervision und Beratung.
Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Auftraggeber schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht in Textform Widerspruch erhebt.
2. Vertragsgegenstand
Rupert Natter bietet Mediation, Supervisions- und Coachingprozesse für Einzelpersonen und Teams an. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird individuell mit dem Auftraggeber vereinbart.
3. Grundlegender Gegenstand des Vertrages/Aufgabenbezeichnung:
Bestandteile des Leistungsumfangs
Vorgespräch mit dem Auftraggeber
Durchführung der Leistung
Feedbackgespräch mit dem Auftraggeber
4. Zustandekommen des Vertrages
Ein Vertrag mit Rupert Natter e.K. kommt zustande durch die Übermittlung und Bestätigung der vorher vereinbarten individuellen Leistungen durch beide Vertragspartner.
5. Vertragsdauer und Durchführung
Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.
Die Durchführung kann in Präsenz und/oder virtuell über Internetplattformen durchgeführt werden. Für die technische Ausstattung und Durchführbarkeit sind die Parteien selbst verantwortlich.
6. Allgemeine Teilnahmebedingungen
Vertragswidrig ist, wenn ein Teilnehmer ungeachtet einer Abmahnung die Veranstaltung nachhaltig stört, oder wenn er sich in erheblichem Maße entgegen der guten Sitten verhält, so dass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung nicht gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich Rupert Natter e.K. vor, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.
Rupert Natter e.K. ist gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.
Für die Teilnahme an den Veranstaltungen von Rupert Natter e.K. wird ein stabiler physischer und psychischer Zustand vorausgesetzt.
Vor der Veranstaltung muss Rupert Natter über gesundheitliche Probleme und etwaige Erkrankungen informiert werden, damit der entsprechende Teilnehmer bestmöglich vor Schaden bewahrt werden kann. Dies betrifft insbesondere psychische Instabilität des Teilnehmers.
Bei erkennbaren gesundheitlichen Problemen ist Rupert Natter berechtigt, den betreffenden Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.
Veranstaltungen und Seminare, gerade solche im sog. Outdoorbereich sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist jeder Teilnehmer nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung oder durch Auftraggeber versichert.
7.Verschwiegenheitspflicht
Rupert Natter verpflichtet sich, während der Dauer einer Veranstaltung und auch nach deren Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Teilnehmers/Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren.
8. Ausfallbestimmungen
Eine vorzeitige Kündigung des Auftrages durch den Auftraggeber ist möglich. Der Auftraggeber hat dann 50% der Restsumme zu bezahlen. Ein Anspruch auf weitere Leistungen besteht anschließend nicht mehr.
Terminabsagen seitens des Auftraggebers haben mindestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin zu erfolgen. Andernfalls gilt der Termin als abgehalten.
Terminabsagen seitens Rupert Natter sind zulässig und werden in angemessenem Zeitraum nachgeholt.
9. Haftung
Rupert Natter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Veranstalter in demselben Umfang.
Die Regelung des vorstehenden Absatzes (8.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.
Die Informationen und Ratschläge in Veranstaltungen sowie in allen Dokumentationen sind durch Rupert Natter sorgfältig erwogen und geprüft. Bei der Tätigkeit von Rupert Natter handelt es sich um eine reine Dienstleistungstätigkeit. Ein Erfolg ist daher nicht geschuldet. Eine Haftung wird ausgeschlossen. Der Versand bzw. die elektronische Übertragung jeglicher Daten erfolgt auf Gefahr des Klienten.
10. Zahlungsbedingungen
Rupert Natter ist berechtigt, 30% der Auftragssumme vor Beginn der Maßnahme in Rechnung zu stellen. Rechnungen sind bis spätestens 10 Tage nach Erhalt zu begleichen.
Rechnungstellung erfolgt durch Rupert Natter e.K., Untere Nabburger Str. 12, 92224 Amberg.
Barauslagen und besondere Kosten, die dem Veranstalter auf ausdrücklichen Wunsch des Teilnehmers entstehen, (Tagungsraum, Verpflegung etc.) werden zum Selbstkostenpreis berechnet.
Sämtliche Leistungen des Veranstalters verstehen sich exklusive der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19%.